Rechtsprechung
LG Augsburg, 06.07.2007 - 8 O 1758/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ewr-anwaelte.at (Kurzinformation)
Wem gehört der Meteorit?
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.07.2007)
Österreicher gehen leer aus: Ein Meteorit und sein Zuhause
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Meteorit - irdisches Recht ist nicht anwendbar - Wem gehört ein Meteorit?
- all-in.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.03.2007)
Wem gehört der Meteorit Neuschwanstein?
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Von Weltraumvertrag bis Schatzregal: Wem gehören Meteoriten?
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Neuschwanstein (Meteorit)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 06.07.2007 - 8 O 1758/06
- OLG München, 08.01.2008 - 30 U 474/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 11.06.1991 - 13 W 32/91
Goldmünzen auf dem Dachboden sind kein verborgener Schatz
Auszug aus LG Augsburg, 06.07.2007 - 8 O 1758/06
Nicht verborgen sind dagegen offen liegende Gegenstände, und zwar auch dann, wenn ihre Auffindbarkeit durch die Verhältnisse wesentlich erschwert ist, vgl. OLG Köln, OLGZ 1992 [richtig: OLGZ 1992, 253 - d. Red.] .Dem OLG Köln (aaO, Seite 254) zufolge sind Sachen, die auf einem Dachboden liegen, auch dann nicht verborgen, wenn der Dachboden selbst nur unter Überwindung von Schwierigkeiten - nämlich mit Hilfe einer Leiter und durch eine schwer zu öffnende Dachluke - betreten werden kann.